Basistarif – Private Krankenversicherung


Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Januar 2009 wurden private Krankenversicherungen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Für diesen Basistarif, dessen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen, besteht ein Kontrahierungszwang. Die ansonsten in der PKV üblichen Gesundheits- und Bonitätsprüfungen sind nicht zulässig. Durch die ebenfalls seit diesem Zeitpunkt bestehende allgemeine Krankenversicherungspflicht wurde die Einführung des Basistarifs erforderlich. Nur so können sich auch Personen versichern, denen sowohl eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse als auch die Aufnahme in andere Tarife der privaten Krankenversicherung verwehrt ist. Die Höhe des monatlichen Beitrags ist auf die maximale Höhe des Beitrags in der GKV begrenzt, im Jahr 2010 also auf 581,25 Euro.

Krankenversicherung Basistarif (PKV)

Auch der Anspruch auf Krankentagegeld orientiert sich an den entsprechenden Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung: Der Anspruch besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und ist auf maximal 78 Wochen in drei Jahren begrenzt. Die Höhe des Anspruchs ist abhängig vom letzten Nettoverdienst.

Versicherte sollten einen kostenlosen Versicherungsvergleich durchführen, insbesondere wenn ein Wechsel in andere Tarife der PKV möglich ist. Höherwertige Tarife weisen meist ein deutlich besseres Preis-Leistungsverhältnis auf. Tarife mit zusätzlichen Leistungen wie z.B. Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus sind oft sogar günstiger als der Basistarif.

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