Allgemeine Versicherungspflicht Krankenversicherung


Ähnlich wie in anderen Ländern in Westeuropa existiert auch für die Krankenversicherung in Deutschland mittlerweile eine Versicherungspflicht. Als Ergebnis der Gesundheitsreform in der letzten Legislaturperiode trat die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ab den 1. April 2007 in Kraft. Seitdem darf die Aufnahme von Personen, die zu dem Kreis der berechtigten Mitglieder in der GKV zählen, von der Krankenkasse nicht mehr abgelehnt werden.

Günstige Krankenversicherung

Alle anderen Personen sind seit dem 1. Januar 2009 dazu verpflichtet sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern zu lassen. Im Gegenzug dürfen private Krankenversicherungen die Aufnahme von Antragstellern aus diesem Personenkreis auch dann nicht mehr ablehnen, wenn entsprechende Vorerkrankungen bekannt sind. Aus diesem Grund bieten die PKVs einen einheitlichen Basistarif an, der in etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beinhaltet.

Wer der Versicherungspflicht nicht nachkommt muss nicht nur mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen, sondern darüber hinaus auch mit einer rückwirkenden Zahlung der versäumten Beitragszahlungen in der Vergangenheit. Aus diesem Grund lohnt die Verweigerung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht. Vielmehr sollten bis dato nicht versicherte Personen die Chance nutzen, sich mit Hilfe unseres Portals über die verschiedenen Tarife der Anbieter von privaten Krankenversicherungen informieren und eine kostenlose und darüber hinaus auch unverbindliche Vergleichanfrage starten zu können. Je nach Anbieter besteht so die Möglichkeit durchaus einen Betrag in signifikanter Höhe einsparen zu können.

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